- 28.
- Februar
- 2023
Überprüfung der Steuerpflicht in Deutschland
Überprüfung der Steuerpflicht
Ertragssteuerlich wird jährlich das Besteuerungsrecht für Deutschland als Tätigkeitsstaat nach Artikel 5 und 7 des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Slowenien (DBA) durch das Finanzamt Oranienburg überwacht. Slowenische Auftragnehmer sind diesbezüglich verpflichtet, jährlich die Dokumentation in Verbindung mit den im Vorjahr ausgeführten Aufträgen in Deutschland fristgerecht vorzulegen.
Entscheidend dabei ist die eventuelle Entstehung einer Betriebsstätte bzw. die 183-Tage-Regelung.